>Ohne Probefahrt kauft man sich kein Auto – doch wie sieht es mit der Haftung aus, wenn bei der Probetour ein Unfall passiert. Wer kommt für den Schaden auf, wenn man mit einem fremden Auto einen Verkehrsunfall verursacht?

Macht man eine Probefahrt bei einem Händler, so kann man davon ausgehen, dass der Wagen vollkaskoversichert ist. Das bedeutet, dass der Kunde nicht für einen verursachten Schaden aufkommen muss. Allerdings besteht hier natürlich eine Ausnahme, wenn man fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

Dennoch sollte man auch vor einer Probefahrt bei einem offiziellen Händler genau abklären, wie es mit der Haftung bei einem selbstverschuldeten Unfall aussieht – sowohl für Personen- als auch für Fahrzeugschäden.

Etwas anders verhält es sich, wenn man von einer Privatperson ein Auto kaufen möchte. Bei einer Probefahrt übernimmt eigentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fremdschaden. Wird das Auto selbst beschädigt, so tritt die Vollkasko ein. Kommt es zur Selbstbeteiligung so muss der Probefahrer selbst zur Kasse treten. Der absolute Worst-Case entsteht, bei einem selbstverschuldeten Unfall, wenn der Wagen über keine Vollkasko-Versicherung verfügt. Dann muss man den kompletten Schaden aus eigener Kasse zahlen.

Somit bietet es sich durchaus an, vor dem Start einer Probefahrt schriftlich die Haftungsfrage zu klären. Hierfür existieren bereits einige Vordrucke die im Detail die Probefahrtbedingungen ausformulieren. Es gibt Vordrucke, die den Kaufinteressenten von einer möglichen Haftung ausschließen (Haftungsausschluss Probefahrt pdf). (Quelle: mymobil.de/tuningblog.net)

Bei aller Vorfreude auf ein neues Auto oder eine schöne Probetour, sollte man also die Haftungsfrage nicht ausser Acht lassen. Zwar geht man nicht davon aus, dass gerade bei einer Probefahrt etwas passiert, doch ist jeder Autofahrer im Straßenverkehr potenziell gefährtet in einen Unfall verwickelt zu werden.

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