>Autofahrer, die ihren Wagen auf öffentlichen Parkplätzen abstellen kennen sie nur zu gut – die farbenfrohen Visitenkarten die Autohändler an Fensterscheiben oder Scheibenwischer hinterlassen. Auf diesen Kärtchen stehen meist Sätze wie “Kaufe alle Autos, egal ob Unfallwagen oder schrottreif!”. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass das Verteilen dieser Karten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die für Auto-Aufkäufer teuer werden enden kann. Das Bestücken von auf öffentlichen Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen mit werbenden Visitenkarten wurde vom Richter als genehmigungspflichtige Sondernutzung eingestuft. Schließlich diene das Verteilen lediglich zu gewerblichen Zwecken. In Zukunft müssen Autohändler mit einer Geldstrafe von rund 2oo Euro rechnen, wenn sie ihre Verteilpraktiken weiter verfolgen sollten.

Eine Umfrage des ADAC hat jüngst ergeben, dass Dreiviertel der Autofahrer, die schonmal auf ein Visitenkarten-Angebot eingegangen sind, unzufrieden mit den Verhandlungen waren. In der Regel wollen die Autohändler den Preis extrem drücken und versuchen durch Verhandlungstechniken die Autofahrer zu überrumpeln.

Laut ADAC sollte man sich besser nicht auf die Visitenkarten-Angebote einlassen – zumindest nicht solange man den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs nicht von einem Experten schätzen lassen hat. Wichtig ist außerdem ein Vertragsformular, welches die wichtige Haftungsausschlussklausel enthält, dass Verkäufer davor bewahrt noch zwei Jahre lang für Fahrzeugmängel aufkommen zu müssen. Alles zum Thema gibt es für euch beim ADAC.

Post to Twitter Post to Delicious